Taubergießen
Tourismus
Tourismus
Natürlich ist es erlaubt, auf den Wegen des Naturschutzgebiets zu wandern. Dabei müßen aber ein paar Regeln eingehalten werden, damit auch weiterhin der Taubergießen für Besucher zugänglich ist.
- nicht den Weg verlassen
- keine Abfälle wegwerfen
- nicht lärmen
- nichts ins Wasser werfen
- keine Pflanzen pflücken, keine Tiere fangen, verletzen oder beunruhigen
- Lagerfeuer und Zelte sind verboten
- außerhalb der zugelassenen Strecken kein Bootsverkehr
Wanderwege
Um im Taubergießen wandern zu gehen, gibt es verschiedene Wege, die durch den Taubergießen führen:
LachswegEin circa vier Kilometer langer Rundweg, der von der NABU-Naturschutzstation entlang am Rhein führt (Koordinaten: N 48° 18'39.809, E 7° 42' 53.705).
WasserrallenwegEin circa drei Kilometer langer Weg durch Wald bis zum Rhein. Der Weg beginnt ab einem Parkplatz an der Straße von Kappel in Richtung Wittenweier (Koordinaten: N 48° 18' 34.56, E 7° 44' 33.306).
Salers-Rinder-WegEin circa zwei Kilometer langer Rundweg im Gebiet des Projektes "Wilde Weiden Taubergiessen". Ziel dieses Projektes war es, das dynamische Nebeneinander unterschiedlicher Lebensräume zu ermöglichen.
PirolwegEin circa vier Kilometer langer Rundweg durch Wald und Wiesen ab dem Parkplatz der Zuckerbrücke (Koordinaten: N 48° 16' 44.3784, E 7° 42' 44.9568).
FischadlerwegEin circa sechs Kilometer langer Weg entlang des Hochwasserdamms und durch den Bannwald Herrenkopf. Der Weg beginnt ab dem Parkplatz der Naturschutzstation Kappel-Grafenhausen (Koordinaten: N 48° 18'39.809 E 7° 42' 53.705).
SchwarzspechtwegEin circa sechs Kilometer langer Rundweg durch die Wälder im Naturschutzgebiet. Der Weg beginnt beim kleinen Parkplatz Steinsporer (Koordinaten: N 48° 16' 2.3484, E 7° 42' 30.5496).
GänsewegEin circa sechs Kilometer langer Weg entlang des Leopoldkanals. Der Weg beginnt beim kleinen Parkplatz Schützenhaus (Koordinaten: N 48° 14'40.052 E 7° 42' 3.776).


Es gibt einige Anbieter die Bootsfahrten anbieten. Jedoch gibt es auch hierfür Regeln:
- Es sind nur Boote ohne Motorantrieb erlaubt
- Baden, tauchen oder andere Wassersportarten sind verboten.
- Die Nutzung von Schwimmutensilien (Surfbretter, etc.) ist verboten.
- Bootsfahrten müssen durch das Regierungspräsidium Freiburg gestattet werden.
- Generell gelten die Regeln der Schutzgebietsverordnung. Wenn diese nicht eingehalten werden, kann es zur Einleitung eines Strafverfahrens führen.
- bei Hochwasser Lebensgefahr besteht. Das Naturschutzgebiet kann in dieser Zeit gesperrt sein, damit die flüchtenden Tiere nicht gestört werden.
- bei Niedrigwasser die Bootsstrecke im Taubergießen nicht befahren werden kann. Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über den aktuellen Wasserstand. So lassen sich Probleme vermeiden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass: