Taubergießen Tourismus
Das Wandern auf den Wegen im Naturschutzgebiet ist selbstverständlich erlaubt. Dabei sind jedoch einige Regeln zu beachten, damit der Taubergießen auch weiterhin für Besucher zugänglich bleibt.
- nicht den Weg verlassen
- keine Abfälle wegwerfen
- nicht lärmen
- nichts ins Wasser werfen
- keine Pflanzen pflücken, keine Tiere fangen, verletzen oder beunruhigen
- Lagerfeuer und Zelte sind verboten
- außerhalb der zugelassenen Strecken kein Bootsverkehr
Wanderwege
Zum Wandern im Taubergießen gibt es verschiedene Wege, die durch den Taubergießen führen:
Ein ca. 4 km langer Rundweg, der von der NABU-Naturschutzstation entlang des Rheins führt.
Etwa drei Kilometer langer Weg durch den Wald zum Rhein. Ausgangspunkt ist ein Parkplatz an der Straße von Kappel nach Wittenweier.
Ein ca. 2 km langer Rundweg im Gebiet des Projektes "Wilde Weiden Taubergiessen". Ziel des Projektes war es, ein dynamisches Nebeneinander unterschiedlicher Lebensräume zu ermöglichen.
Ein ca. 4 km langer Rundweg durch Wald und Wiesen vom Parkplatz der Zuckerbrücke aus.
Etwa sechs Kilometer langer Weg entlang des Hochwasserdamms und durch den Bannwald Herrenkopf. Ausgangspunkt ist der Parkplatz der Naturschutzstation Kappel-Grafenhausen.
Etwa sechs Kilometer langer Rundweg durch die Wälder des Naturschutzgebietes. Der Weg beginnt am kleinen Parkplatz Steinsporer.
Etwa sechs Kilometer langer Weg entlang des Leopoldskanals. Der Weg beginnt beim kleinen Parkplatz Schützenhaus.


Bootsfahrten im Taubergießen
Es gibt einige Anbieter, die Bootstouren anbieten. Aber auch hier gibt es Regeln:
- Es sind nur Boote ohne Motorantrieb erlaubt.
- Baden, tauchen oder andere Wassersportarten sind verboten.
- Die Nutzung von Schwimmutensilien (Surfbretter, etc.) ist verboten.
- Bootsfahrten müssen durch das Regierungspräsidium Freiburg gestattet werden.
- Generell gelten die Regeln der Schutzgebietsverordnung. Wenn diese nicht eingehalten werden, kann es zur Einleitung eines Strafverfahrens führen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass:
- Bei Hochwasser besteht Lebensgefahr. Das Schutzgebiet kann in dieser Zeit gesperrt werden, um die flüchtenden Tiere nicht zu stören.
- Bei Niedrigwasser ist der Taubergießen nicht befahrbar. Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über den aktuellen Wasserstand. So können Probleme vermieden werden.