Taubergießen Tourismus

Das Wandern auf den Wegen im Naturschutzgebiet ist selbstverständlich erlaubt. Dabei sind jedoch einige Regeln zu beachten, damit der Taubergießen auch weiterhin für Besucher zugänglich bleibt.

  • nicht den Weg verlassen
  • keine Abfälle wegwerfen
  • nicht lärmen
  • nichts ins Wasser werfen
  • keine Pflanzen pflücken, keine Tiere fangen, verletzen oder beunruhigen
  • Lagerfeuer und Zelte sind verboten
  • außerhalb der zugelassenen Strecken kein Bootsverkehr

Wanderwege

Zum Wandern im Taubergießen gibt es verschiedene Wege, die durch den Taubergießen führen:

Lachsweg

Ein ca. 4 km langer Rundweg, der von der NABU-Naturschutzstation entlang des Rheins führt.

Wasserrallenweg

Etwa drei Kilometer langer Weg durch den Wald zum Rhein. Ausgangspunkt ist ein Parkplatz an der Straße von Kappel nach Wittenweier.

Salers-Rinder-Weg

Ein ca. 2 km langer Rundweg im Gebiet des Projektes "Wilde Weiden Taubergiessen". Ziel des Projektes war es, ein dynamisches Nebeneinander unterschiedlicher Lebensräume zu ermöglichen.

Pirolweg

Ein ca. 4 km langer Rundweg durch Wald und Wiesen vom Parkplatz der Zuckerbrücke aus.

Fischadlerweg

Etwa sechs Kilometer langer Weg entlang des Hochwasserdamms und durch den Bannwald Herrenkopf. Ausgangspunkt ist der Parkplatz der Naturschutzstation Kappel-Grafenhausen.

Schwarzspechtweg

Etwa sechs Kilometer langer Rundweg durch die Wälder des Naturschutzgebietes. Der Weg beginnt am kleinen Parkplatz Steinsporer.

Gänseweg

Etwa sechs Kilometer langer Weg entlang des Leopoldskanals. Der Weg beginnt beim kleinen Parkplatz Schützenhaus.

Nahaufnahme des Kopfes eines Hasens
Hase
Bild eines Bisams, der schwimmend Nistmaterial transportiert
Bisam

Bootsfahrten im Taubergießen

Es gibt einige Anbieter, die Bootstouren anbieten. Aber auch hier gibt es Regeln:

  • Es sind nur Boote ohne Motorantrieb erlaubt.
  • Baden, tauchen oder andere Wassersportarten sind verboten.
  • Die Nutzung von Schwimmutensilien (Surfbretter, etc.) ist verboten.
  • Bootsfahrten müssen durch das Regierungspräsidium Freiburg gestattet werden.
  • Generell gelten die Regeln der Schutzgebietsverordnung. Wenn diese nicht eingehalten werden, kann es zur Einleitung eines Strafverfahrens führen.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass:

  • Bei Hochwasser besteht Lebensgefahr. Das Schutzgebiet kann in dieser Zeit gesperrt werden, um die flüchtenden Tiere nicht zu stören.
  • Bei Niedrigwasser ist der Taubergießen nicht befahrbar. Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über den aktuellen Wasserstand. So können Probleme vermieden werden.